Der 20. November ist der Tag der Kinderrechte. 

Heute feiern wir dreißig Jahre Kinderrechtskonvention. 

In Österreich haben wir außerdem seit dreißig Jahren ein gesetzliches Gewaltverbot in der Erziehung. 

Zur Geschichte der Kinderrechtskonvention:

Im Jahr 1923 gründete die Britin Eglantyne Jebb unter dem Eindruck der Auswirkungen des ersten Weltkrieges wie Hunger und Kinderarmut die Organisation „Save the Children“. Sie war die erste, die die wichtigsten Kinderschutzrechte zusammenfasste. Sie schaffte es, dass 1924 die „Genfer Erklärung über die Rechte des Kindes“ vom Völkerbund beschlossen wurde. 

Nach dem zweiten Weltkrieg kam es 1959 zur „Erklärung der Rechte des Kindes“ durch die Vereinten Nationen.

1978 präsentierte Polens Regierung einen Entwurf für eine Kinderrechtskonvention. Dieser Entwurf wurde 10 Jahre diskutiert und bearbeitet.

Am 20. November 1989 haben die Vereinten Nationen in ihrer Hauptversammlung beschlossen, allen Kindern dieser Welt eigene Rechte zukommen zu lassen, die ihren Schutz gewährleisten und ganz allgemein ihre Lebensbedingungen verbessern sollen. 

Aus der Präambel: „…dass das Kind zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte…“

Die Kinderrechtskonvention wurde von allen Staaten bis auf einen unterzeichnet. Sie umfasst 54 Kinderrechte. Diese Kinderrechte gelten für alle. Für die Umsetzung der Kinderrechte ist der jeweiige Staat zuständig.

  1.    Geltung – für alle Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren
  2.    Diskriminierungsverbot – kein Kind wird benachteiligt
  3.    Wohl des Kindes
  4.    Verwirklichung der Kinderrechte
  5.    Respektierung des Elternrechts
  6.    Recht auf Leben
  7.    Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit
  8.    Identität
  9.    Trennung von den Eltern, persönlicher Umgang

   Familien 

  1. Familienzusammenführung, grenzüberschreitende Kontakte
  2. Rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland
  3. Berücksichtigung des Kinderwillens
  4. Meinungs- und Informationsfreiheit
  5. Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
  6. Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
  7. Schutz der Privatsphäre und Ehre
  8. Zugang zu den Medien, Kinder- und jugendschutz
  9. Verantwortung für das Kindeswohl
  10. Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
  11. Von der Familie getrennt lebende Kinder; Pflegefamilie; Adoption
  12. Adoption
  13. Flüchtlingskinder
  14. Förderung behinderter Kinder
  15. Gesundheitsvorsorge
  16. Unterbringung
  17. Soziale Sicherheit
  18. Angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt
  19. Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung
  20. Bildungsziele; Bildungseinrichtungen
  21. Minderheitenschutz
  22. Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, staatliche Förderung
  23. Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung
  24. Schutz vor Suchtstoffen
  25. Schutz vor sexuellem Missbrauch
  26. Maßnahmen gegen Entführung und Kinderhandel
  27. Schutz vor sonstiger Ausbeutung
  28. Verbot der Folter, der Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe; Rechtsbeistandschaft
  29. Schutz bei bewaffneten Konflikten; Einziehung u den Streitkräften
  30. Genesung und Wiedereingliederung geschädigter Kinder
  31. Behandlung des  Kindes in Strafrecht und Strafverfahren
  32. Weitergehende inländische Bestimmungen
  33. Verpflichtung zur Bekanntmachung
  34. Einsetzung eines Ausschusses für die Rechte des Kindes
  35. Berichtspflicht
  36. Mitwirkung anderer Organe der Vereinten Nationen
  37. Unterzeichnung
  38. Ratifikation
  39. Beitritt
  40. Inkrafttreten
  41. Änderungen
  42. Vorbehalte
  43. Kündigung
  44. Verwahrung
  45. Urschrift, verbindlicher Wortlaut

Weitere Informationen zur Kinderrechtekonvention finden Sie:

kinderrechte.gv.at

kinderrechtskonvention.info

unicef.at

Seit der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention gab es etliche positive Veränderungen: 

Die globale Sterblichkeitsrate bei den Kindern unter fünf Jahren ist um 60 Prozent gesunken. 

Der Anteil der schulpflichtigen Kinder (Grundschule), die keine Schule besuchen, konnte von 18 Prozent auf 8 Prozent gesenkt werden. 

Das Wohl des Kindes, das Recht auf Leben, auf Überleben, auf Entwicklung,auf Nichtdiskriminierung, Recht auf Schutz usw. führten zu Anpassungen von Verfassungen, Gesetzen und Richtlinien im Sinn der Kinderrechtskonvention.

Eine Vielzahl neuer Herausforderungen stellt sich unter den sich ständig und rasch verändernden aktuellen Lebensbedingungen:

Derzeit muss der Fokus auf Gesundheit, Ernährung, Bildung, Klimawandel, Online-Missbrauch und Cyber-Mobbing gelegt werden.

Ein ernsthaftes Problem stellt die Armut dar. 

In Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen haben Kinder aus den ärmsten Haushalten nur halb so viele Chancen ihren fünften Geburtstag zu erleben wie Kinder aus den reichsten Haushalten.

Nur die Hälfte der ärmsten Familien lassen ihre Kinder gegen Masern impfen. 

In den vergangenen drei Jahrzehnten hat sich in einigen Ländern die Gefahr der Kinderehe für die ärmsten Mädchen vergrößert.

Für das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit müssen sich die Erwachsenen bewusster und couragierter einsetzen als bisher. 

Es bleibt noch viel zu tun!

Kategorien: Kinder

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