Der 20. November ist der Tag der Kinderrechte.
Heute feiern wir dreißig Jahre Kinderrechtskonvention.
In Österreich haben wir außerdem seit dreißig Jahren ein gesetzliches Gewaltverbot in der Erziehung.
Zur Geschichte der Kinderrechtskonvention:
Im Jahr 1923 gründete die Britin Eglantyne Jebb unter dem Eindruck der Auswirkungen des ersten Weltkrieges wie Hunger und Kinderarmut die Organisation „Save the Children“. Sie war die erste, die die wichtigsten Kinderschutzrechte zusammenfasste. Sie schaffte es, dass 1924 die „Genfer Erklärung über die Rechte des Kindes“ vom Völkerbund beschlossen wurde.
Nach dem zweiten Weltkrieg kam es 1959 zur „Erklärung der Rechte des Kindes“ durch die Vereinten Nationen.
1978 präsentierte Polens Regierung einen Entwurf für eine Kinderrechtskonvention. Dieser Entwurf wurde 10 Jahre diskutiert und bearbeitet.
Am 20. November 1989 haben die Vereinten Nationen in ihrer Hauptversammlung beschlossen, allen Kindern dieser Welt eigene Rechte zukommen zu lassen, die ihren Schutz gewährleisten und ganz allgemein ihre Lebensbedingungen verbessern sollen.
Aus der Präambel: „…dass das Kind zur vollen und harmonischen Entfaltung seiner Persönlichkeit in einer Familie und umgeben von Glück, Liebe und Verständnis aufwachsen sollte…“
Die Kinderrechtskonvention wurde von allen Staaten bis auf einen unterzeichnet. Sie umfasst 54 Kinderrechte. Diese Kinderrechte gelten für alle. Für die Umsetzung der Kinderrechte ist der jeweiige Staat zuständig.
- Geltung – für alle Kinder/Jugendliche unter 18 Jahren
- Diskriminierungsverbot – kein Kind wird benachteiligt
- Wohl des Kindes
- Verwirklichung der Kinderrechte
- Respektierung des Elternrechts
- Recht auf Leben
- Geburtsregister, Name, Staatsangehörigkeit
- Identität
- Trennung von den Eltern, persönlicher Umgang
Familien
- Familienzusammenführung, grenzüberschreitende Kontakte
- Rechtswidrige Verbringung von Kindern ins Ausland
- Berücksichtigung des Kinderwillens
- Meinungs- und Informationsfreiheit
- Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit
- Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit
- Schutz der Privatsphäre und Ehre
- Zugang zu den Medien, Kinder- und jugendschutz
- Verantwortung für das Kindeswohl
- Schutz vor Gewaltanwendung, Misshandlung, Verwahrlosung
- Von der Familie getrennt lebende Kinder; Pflegefamilie; Adoption
- Adoption
- Flüchtlingskinder
- Förderung behinderter Kinder
- Gesundheitsvorsorge
- Unterbringung
- Soziale Sicherheit
- Angemessene Lebensbedingungen; Unterhalt
- Recht auf Bildung; Schule; Berufsausbildung
- Bildungsziele; Bildungseinrichtungen
- Minderheitenschutz
- Beteiligung an Freizeit, kulturellem und künstlerischem Leben, staatliche Förderung
- Schutz vor wirtschaftlicher Ausbeutung
- Schutz vor Suchtstoffen
- Schutz vor sexuellem Missbrauch
- Maßnahmen gegen Entführung und Kinderhandel
- Schutz vor sonstiger Ausbeutung
- Verbot der Folter, der Todesstrafe, lebenslanger Freiheitsstrafe; Rechtsbeistandschaft
- Schutz bei bewaffneten Konflikten; Einziehung u den Streitkräften
- Genesung und Wiedereingliederung geschädigter Kinder
- Behandlung des Kindes in Strafrecht und Strafverfahren
- Weitergehende inländische Bestimmungen
- Verpflichtung zur Bekanntmachung
- Einsetzung eines Ausschusses für die Rechte des Kindes
- Berichtspflicht
- Mitwirkung anderer Organe der Vereinten Nationen
- Unterzeichnung
- Ratifikation
- Beitritt
- Inkrafttreten
- Änderungen
- Vorbehalte
- Kündigung
- Verwahrung
- Urschrift, verbindlicher Wortlaut
Weitere Informationen zur Kinderrechtekonvention finden Sie:
kinderrechte.gv.at
kinderrechtskonvention.info
unicef.at
Seit der Unterzeichnung der Kinderrechtskonvention gab es etliche positive Veränderungen:
Die globale Sterblichkeitsrate bei den Kindern unter fünf Jahren ist um 60 Prozent gesunken.
Der Anteil der schulpflichtigen Kinder (Grundschule), die keine Schule besuchen, konnte von 18 Prozent auf 8 Prozent gesenkt werden.
Das Wohl des Kindes, das Recht auf Leben, auf Überleben, auf Entwicklung,auf Nichtdiskriminierung, Recht auf Schutz usw. führten zu Anpassungen von Verfassungen, Gesetzen und Richtlinien im Sinn der Kinderrechtskonvention.
Eine Vielzahl neuer Herausforderungen stellt sich unter den sich ständig und rasch verändernden aktuellen Lebensbedingungen:
Derzeit muss der Fokus auf Gesundheit, Ernährung, Bildung, Klimawandel, Online-Missbrauch und Cyber-Mobbing gelegt werden.
Ein ernsthaftes Problem stellt die Armut dar.
In Ländern mit niedrigem und mittlerem Einkommen haben Kinder aus den ärmsten Haushalten nur halb so viele Chancen ihren fünften Geburtstag zu erleben wie Kinder aus den reichsten Haushalten.
Nur die Hälfte der ärmsten Familien lassen ihre Kinder gegen Masern impfen.
In den vergangenen drei Jahrzehnten hat sich in einigen Ländern die Gefahr der Kinderehe für die ärmsten Mädchen vergrößert.
Für das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit müssen sich die Erwachsenen bewusster und couragierter einsetzen als bisher.
Es bleibt noch viel zu tun!